
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Widerrufsrechten. Ein Muster-Widerrufsformular wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
2.1 Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält, oder wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2.2 Die Leistungen werden wie im Angebot oder Auftrag vereinbart ausgeführt. Die Reinigung von Küchenabluftanlagen erfolgt in Übereinstimmung mit der VDI 2052.
2.3 Auftragsänderungen oder -erweiterungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in Ausnahmefällen mündlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
2.4 Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Reinigungsnachweis gemäß VDI 2052 zur Verfügung, der Art und Umfang der durchgeführten Leistungen dokumentiert. Zusätzliche Leistungen, wie Inspektionen oder Hygieneberichte, werden gesondert vereinbart und berechnet.
3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
3.1 Bei wiederkehrenden Leistungen gelten die Werkleistungen des Auftragnehmers als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen genau beschrieben werden.
3.2 Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. abschnittweise – spätestens 3 Tage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3.3 Werden berechtigte Mängel beanstandet, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die auf unzureichende Zugänglichkeit der Küchenabluftanlagen (z. B. verschlossene oder blockierte Revisionsklappen) oder unvollständige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Anlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
3.4 Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder ist ein weiterer Nachbesserungsversuch für den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine Minderung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Kündigungsrecht.
3.5 Schadenersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden und ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
3.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4 AUFMASS
4.1 Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße werden gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Für Küchenabluftanlagen erfolgt die Abrechnung auf Basis der vermessenen Kanalmeter oder Reinigungsflächen gemäß VDI 2052.
4.2 Widerspricht der Auftraggeber der Maßermittlung nicht unverzüglich, gelten die Maße als anerkannt.
4.3 Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
5 PREISE
5.1 Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderungen dieser Bestimmungen (z. B. sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Vorgaben) ändern sich die Preise entsprechend. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Für Sonderleistungen, wie die Entsorgung von Fettablagerungen, Arbeiten außerhalb regulärer Arbeitszeiten oder die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen, können zusätzliche Kosten anfallen, die im Angebot gesondert ausgewiesen werden.
6 SICHERUNGSEINBEHALT
6.1 Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung (z. B. Bankbürgschaft) getroffen.
7 HAFTUNG
7.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die in den folgenden Absätzen geregelten Fälle beschränkt.
7.2 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits bestehende Mängel der Küchenabluftanlage (z. B. defekte Brandschutzklappen, undichte Kanäle, defekte Dichtungen oder elektrische Leitungen) zurückzuführen sind, sofern diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf besondere Risiken (z. B. empfindliche Materialien, spezielle Anlagenkomponenten) hinzuweisen. Die Reinigung erfolgt unter Einhaltung der brandschutztechnischen Vorgaben der VDI 2052.
7.4 Stromführende und elektronische Steuerleitungen müssen durch den Auftraggeber so isoliert sein, dass die verwendeten Reinigungsmittel und Wasser keinen Schaden verursachen können. Für Schäden durch unzureichende Isolierung oder Undichtigkeit des Kanalsystems übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7.5 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen abdeckt, soweit die Haftung nicht durch diese AGB ausgeschlossen ist.
7.6 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
8.2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
8.3 Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen in angemessener Höhe verlangen, die im Angebot festgelegt werden.
9 KÜNDIGUNG VON DAUERLEISTUNGEN
9.1 Wiederkehrende Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsmonats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
10.1 Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11 DATENSPEICHERUNG UND DATENSCHUTZ
11.1 Geschäftsnotwendige Daten werden gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) elektronisch gespeichert und verwaltet.
11.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf [URL einfügen]. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen, sofern dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
12 TEILUNWIRKSAMKEIT
12.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025
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